Auf Anfrage von Rainer Grix bezüglich der ersten urkundlichen Erwähnung Langensteins hat das Hessische Staatsarchiv Marburg folgende Antwort gesendet:
In einer Urkunde von 1223 wird erstmals der Ort Langenstein erwähnt. Die Urkunde wird einige Zeit später im 13. Jahrhundert durch die Kanzlei (Büro) des Mainzer Erzbischofs abgeschrieben und so kopiert. Dieses Kopiar wird heute im Bayrischen Staatsarchiv in Würzburg aufbewahrt und wird hier abgedruckt. Ursprünglich lag das Original in Fritzlar, weil die Urkunde hier erstmals im „Urkundenbuch“ der Stadt Fritzlar am 22. Juni 1223 veröffentlicht wurde. Dieses Original ist und bleibt verschwunden.
Zum Inhalt des Textes – die für Langenstein wichtige Passage lautet:
„Volquin, Graf von Schwalenberg, verpflichtet sich, dem Erzbischof und der Kirche zu Mainz gegen jedermann Hilfe zu leisten, ausgenommen gegen das Reich und den Erzbischof von Köln, und stellt hierfür folgende Bürgen: … Grafen von Battenberg …. Dafür verpflichtet sich der Mainzer Erzbischof, auch Volquin gegen jedermann beizustehen, ausgenommen gegen das Reich, oder, wenn Volquin mit eigener Schuld in kriegerische Verwicklungen gerät …. Für den Erzbischof bürgen … Friedrich von Langenstein, Hermann von Mardorf u.a. …“.
Was verbirgt sich hinter diesem Vertrag und worauf bezieht er sich?
Zum Gebiet des Grafen von Schwalenberg gehört damals der heutige Landkreis Waldeck; sein Besitz liegt um die Burg Waldeck am Edersee, mit Korbach und Arolsen im heutigen Nordhessen. Die Stadt Fritzlar ist geografisch gesehen ein Grenznachbar des Grafen von Schwalenberg; sie gehört damals zum mächtigen Erzbistum Mainz. Weitere Nachbarn des Schwalenbergers, mit denen es immer wieder Grenzstreitigkeiten gibt, sind im Norden der Bischof von Paderborn und im Nordwesten das Erzbistum Köln.
In der Quelle geht es also um die Absicherung der eigenen Stellung durch Bündnispartner. Friedrich von Langenstein ist ein Bürge für den Erzbischof von Mainz, gehört also zu dessen Männern; Bürge sein hieß damals mit Leib und Leben einzustehen, zur Not auch für den Partner in Geiselhaft zu gehen. Der Langensteiner u.a. sichert also den Vertrag zwischen dem mächtigen Mainzer Erzbischof und dem Schwalenberger ab; der Schwalenberger verspricht den Erzbischof zu unterstützen, außer gegen das Reich (also gegen den deutschen Kaiser) und gegen den Erzbischof von Köln, der sein unmittelbarer Nachbar ist. Er will also nicht in einem Krieg zwischen den beiden Erzbischöfen zwischen die Fronten geraten.
In der berühmten Schriftensammlung „Codex Diplomaticus“ aus dem 18. Jahrhundert von Valentin Freiherr von Gudenus ist die Abschrift der Ersterwähnung Langensteins abgedruckt.