Fachbegriffe/ Glossar zum Verständnis des Mittelalters

Die unten aufgeführten Begriffsklärungen helfen beim Verständnis der Themenseiten.

Die Begriffserklärungen wurden im Wesentlichen aus unterschiedlichen Quellen im Internet zusammengetragen und lediglich redaktionell überarbeitet.

Amt
Einrichtung zur Wahrnehmung landesherrlicher → Rechte, auf weltlicher Ebene. Bezeichnet oft auch das Gebiet, für das das Amt zuständig ist.
Beständer
Pächter herrschaftlicher Ländereien. Pachtleistung erfolgt in Form jährlicher Zinsen oder Naturalabgaben
Deutschland
geografischer, kultureller Begriff. Zur Benennung des Landes/Staates erst 1949 verwendet (Bundesrepublik Deutschland); davor: → Deutsches Reich
Deutscher Orden
gegründet um 1190 als Kreuzritter-Hospital von Hanse- Kaufleuten in Jerusalem (3. Kreuzzug). 1199 zum geistlichen Ritterorden erhoben, neben dem Engagement im Hl. Land beteiligte sich der Orden auch an der deutschen Ostkolonisation.
Deutscher Orden Marburg
seit 1234. Ordenshaus. Eng mit dem Kult um die hl. Elisabeth verbunden. 1255 zur Ballei (Ordensprovinz; reichsunmittelbar, d.h. direkt dem Kaiser untergeben) erhoben. Aus: LAGIS.
Deutsches Reich
(staatsrechtliche) Bezeichnung für Deutschland von 1871 bis 1945; davor, 1815 bis 1866: Deutscher Bund; davor: → Heiliges Römisches Reich (deutscher Nation).
Dienst(-befreiung)
Steuern und Abgaben, Frondienste. – (Befreiung von…)
Eigenleute
Unfreie. Ihre Rechte und Pflichten lagen zwischen Sklaven und Dienstleuten (Ministerialen)
Gefälle
Name für verschiedene obrigkeitliche (kirchliche oder weltliche) Abgaben (Steuern)
Gerechtigkeit
hier: → Rechte: dingliche und persönliche Rechte
Gericht
weitgehend deckungsgleich mit → Vogtei
Grenzertragsböden
Böden mit so geringem Ertrag, dass sich eine Bearbeitung nicht oder nur kaum lohnte
Grundherrschaft
Bezeichnung für die Verfügungsgewalt der Grundherren über die Bauern aufgrund ihrer Verfügung über das Land an das die Bauern gebunden waren. Form von Leibeigenschaft.
Heiliges Römisches Reich
(HRR) amtlich seit Mitte des 13. Jahrhunderts bis 1806. Ohne den Zusatz sacrum/heilig seit Karl d. Gr., bzw. Otto d. Gr. In Annalen und erzählenden Quellen früher; parallel dazu auch regnum (rex) teutonicum/ teutonicorum [= deutsches/der Deutschen Reich/König]. Dieser Begriff ist nie amtlich offiziell verwendet worden. Heiliges Römisches Reich deutscher Nation: 1486/1512, seit Ende 16. Jh. kein offizieller Gebrauch mehr.
Hüttenlehm
archäologisches Fundmaterial. Es besteht aus Lehm, der durch ein Brandereignis gehärtet ist und häufig eine rötliche Farbe aufweist.
Hörige
Unfreie. Persönlich frei, aber an die Scholle gebunden. Siehe: → Eigenleute
Huf(e)
mittelalterliches Ackerflächenmaß. Unterschiedlich groß, meist zwischen 30 bis 80 → Morgen, also 7,5 bis 20 ha).
Kasseler Acker
Der Casseler Acker ist ein historisches Feldmaß, das in Nordhessen gebräuchlich war. Es war etwas kleiner als ein preußischer → Morgen. Ein Casseler Acker umfasste 150 14-schuhige Quadratruten, und eine 14-schuhige Rute maß 14 Casseler Fuß von jeweils 0,287 m. Die 14-schuhige Rute war demnach 4,06 Meter lang, und ein Casseler Acker war 23,865 Ar bzw. 0,23865 Hektar groß. Somit entsprachen 5⅓ Casseler Acker 5 preußischen Morgen von je 25 Ar oder 0,25 Hektar. (Wikipedia)
Landschied
Vertragliche Aufteilung von Landes- und Herrschaftsrechten
Lehen
Von einem Adligen/Herrscher an Untergebene vergebenes Land gegen Ertragszins und durch Treuegelöbnis begründetes Treueverhältnis (Kriegsdienst etc.)
Morgen (Flächenmaß)
regional auch Acker. Fläche, die mit einem einscharigen Pferde- oder Ochsenpflug an einem Vormittag pflügbar ist. Früher zw. 1.906 bis 11.780 m². Heute: 2500m2, auch ¼ Hektar.
Rechte
alle Rechte: Umfassen alle Steuern, Abgaben und persönliche Leistungen (Frondienste), sowie die an dem Gebiet hängenden Rechte (Fischerei, Jagd, Holzschlag, Weide usw.)
Rentmeister
Leiter einer landesherrlichen/kirchlichen Finanzbehörde im Spätmittelalter
Rottzehnte
auch Rottzins, Rodgeld usw., war eine mindestens seit dem frühen 15. Jahrhundert und bis weit ins 19. Jahrhundert in deutschen Staaten zu zahlende Abgabe, auf durch Rodung urbar gemachtes Land, die dem Grundherrn, bzw. bei zuvor gemeinem Land, dem Landesherrn zustand. Im weiteren Sinne auch die Gebühr für eine Rodungserlaubnis sowie den Rechtsanspruch auf diese Abgabe.
Sendbezirk
Kirchenkreis (?), Sprengel (?), kirchl. Mittelbehörde
Vogtei, Vogt
(niederer) Gerichtsbezirk. Der Vogt ist Vertreter des Herrschers vor Ort, Richter und im Kriegsfall Führer des Aufgebots
Zehnte
häufigste Steuer im Mittelalter und früher Neuzeit. Oftmals höher als die namengebenden 10 Prozent
Zinsen
hier: Steuern
Zubehör
hier: Teil eines → Lehens (siehe dort). → Rechte